Schulungen wirken, wenn sie in der echten Arbeitsstätte stattfinden, nicht im Schulungszentrum.
Für geländegängige Teleskopstapler gilt ein eigener Grundsatz, nicht der für Gabelstapler. Die Grundstufe qualifiziert für Maschinen mit starrem Aufbau und den Anbaugeräten Gabelzinken, Ladeschaufel und Lasthaken.
Kommen drehbarer Aufbau, Seilwinde oder Arbeitskorb hinzu, sind die weiteren Qualifizierungsstufen erforderlich.
Inhalte:
Traglastdiagramm und Schwerpunktverlagerung, Standsicherheit im Gelände und am Hang, Wechsel der Anbaugeräte, Einsatzprüfung, Fahr- und Teleskopübungen an der eigenen
Maschine.
Umfang
Grundstufe nach Grundsatz 308-009, weitere Stufen nach Anbaugerät
Vorraussetzung
Mindestalter 18 Jahre, körperliche und geistige Eignung
Abschluss
Theorie- und Praxisprüfung, Zertifikat und Fahrerausweis

im Betrieb
Termine auch am Schichtrand oder samstags, damit die Produktion nicht stillsteht.
Dokumentation
Teilnehmerliste, Nachweise und Prüfungsunterlagen digital, direkt ablagefähig.
Abgrenzung
Ausbildung nach den DGUV Grundsätzen 308-001, 308-008, 308-009 und 309-003, Unterweisung nach § 12 Arbeitsschutzgesetz, SGU-Prüfungen nach dem Programm SGU-Personal VAZ 2021, Ausbildereignung nach
AEVO.
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